Übersicht über die einzelnen Rechte bei Flugverspätung
Nachstehend listen wir die wichtigsten Rechte, die einem Passagier bei Flugverspätung zustehen können. Denkbar sind Ansprüche auf
eine pauschale Flugentschädigung von bis zu 600 € (Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO)
250 € auf Kurzstreckenflügen bis 1.500km 400 € auf Mittelstreckenflügen bis 3.500 km und Langstreckenflügen innerhalb der EU 300 € auf sonstigen Langstreckenflügen mit 3-4 Stunden Verspätung 600 € auf sonstigen Langstreckenflügen mit über 4 Stunden Verspätung
Verpflegung während der Dauer der Verzögerung (Art. 9 Abs. 1 lit. a FluggastrechteVO) kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. Telefonate) (Art. 9 Abs. 2 FluggastrechteVO) eine (ggf. erforderliche) Unterbringung im Hotel inklusive Flughafentransfer bis zur Durchführung des Fluges (Art. 9 Abs. 1 lit. b, c FluggastrechteVO) eine Erstattung des Ticketpreises (Art. 8 Abs. 1 FluggastrechteVO) anteilige Rückerstattung des Preises einer Pauschalreise (§ 651m Abs. 1 BGB) Schadensersatz für verlorenes oder verspätetes Gepäck von bis zu 1.131 SZR bzw. ~1.300 € (§ 280 Abs. 1 BGB / § 19 MÜ) Schadensersatz für entgangenen Gewinn von bis zu 4.694 SZR bzw. ~5.600 € (§ 280 Abs. 1 BGB / § 19 MÜ)
Bei Flugverspätungen kann man auch direkt seinen Anspruch auf Vergütung geltend machen. Es gibt natürlich Firmen die darauf spezialisiert sind solche Vorderungen einzuklagen. Jedoch werden bis zu 30% von der Auszahlung einbehalten.